Worum geht es?
Ein Meilenstein im Klimaschutz: Erstmals werden Konzepte und Maßnahmen zum Klimaschutz in Industrie- und Gewerbeparks gefördert. Das Bundesumweltministerium (BMUB) will mit der nationalen Klimaschutzinitiative die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 um 40% senken. Der Förderbaustein für Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten eröffnet Städten, Gemeinden, Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Unternehmen die Chance, ihre bedeutenden Wirtschaftsstandorte nachhaltig zu revitalisieren, den Energie- und Ressourceneinsatz zu reduzieren, Emissionen zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der Gebiete zu sichern. Der ganzheitliche Ansatz erlaubt es, die relevanten Handlungsfelder Energie, Ressourcen, Mobilität, Städtebau, Kooperation und Soziales zu betrachten.
Was wird gefördert?
Jeweils vom 1. Januar bis 30. März und vom 1. Juli bis 30. September des Jahres können für die Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten für bestehende Industrie- und Gewerbegebiete zur Reduktion der Treibhausgasemissionen wieder Zuschüsse beantragt werden. Um die spätere Umsetzung der Klimaschutzteilkonzepte zu gewährleisten, werden zusätzlich das Klimaschutzmanagement und investive Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen bezuschusst
Wir unterstützen Sie!
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten (6 erfolgreich erstelle Klimaschutzteilkonzepte) und Gewerbegebietsmanagement beraten wir bei allen richtlinienrelevanten Arbeiten. Wir führen Fortbildungs- und Vernetzungsveranstaltungen durch, erstellen Klimaschutzteilkonzepte, arbeiten als Gebietsmanagement mit den Unternehmen vor Ort und geben bedarfangepasste Prozessunterstützung. Unsere Experten, die das Bundesumweltministerium bereits bei der Gestaltung der Förderrichtlinien beraten haben, unterstützen Sie gerne bei Initiativen in Industrie- und Gewerbegebieten und stehen für Fragen zur Verfügung.
Beispiel: Klimaschutzteilkonzept Ludwig Erhard Allee
Beispiel: Homepage Gewerbegebiet List
Beispiel: Masterplan Gewerbegebiet Mevissen
Förderbereiche
1. Beratung
Für Kommunen, die noch keine Klimaschutz- oder Klimaschutzteilkonzepte erstellt haben, besteht die Möglichkeit sich eine einsteigende Beratung fördern zu lassen.
15 Beratertage | Antragsteller: Kommunen
2. Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten für Industrie- und Gewerbegebiete
Ziel: Die Potenziale für überbetriebliche Klimaschutzaktivitäten und Kooperation im nachhaltigen Wirtschaften in bestehenden Industrie- und Gewerbegebieten zu analysieren und geeignete Umsetzungsmaßnahen zu identifizieren, um ein signifikantes Einsparpotenzial aufzuzeigen. Die Konzepte müssen Energie- und THG-Bilanzen, Potenzialabschätzungen, Minderungsziele sowie Maßnahmenkataloge mit Zeitplänen zur Minderung von Treibhausgasemissionen enthalten. Die Handlungsfelder umfassen Energieeffizienz und Energieeinsparung, Einsatz erneuerbarer Energien, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowie nachhaltige Mobilität. Darüber hinaus können folgende Felder Berücksichtigung finden: Städtebau und Freiraumgestaltung, Soziale Infrastruktur, Unternehmenskooperation.
Konzeptinhalt
- Bestandsaufnahme inkl. Energie- und THG-Bilanz
- Potenzialanalyse und Zieldefinition
- Maßnahmenkatalog
- Akteursbeteiligung
- Controlling-Konzept
- Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit
Antragszeitraum: 1.6. – 30.9.2017 | Antragsteller: Kommune, Unternehmensverbund, Wirtschaftsförderung | max. Zuschuss: 50.000 € bei mehr als 5.000 Mitarbeitern im Gebiet | Zuschuss zur Öffentlichkeitsarbeit (angemessen) | Konzeptphase: 1 Jahr ab Bewilligung Förderquote: 50%
3. Umsetzung der Klimaschutzteilkonzepte
a. Klimaschutzmanagement
Zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes kann ein Klimaschutz-Manager eingestellt werden. Er informiert über die Konzepte sowohl verwaltungsintern als auch extern und initiiert Prozesse für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure – hier im Industriegebiet. Klimaschutzmanager sollen wesentliche Teile des Konzeptes umsetzen. Je nach Umfang der geplanten Aufgaben kann auch mehr als eine Stelle beantragt werden (bis zu 3 Stellen).
- Antrag nach der oben genannten Konzepterstellung, ganzjährig zu beantragen
- Antragsteller: Kommune, Unternehmensverbund, Wirtschaftsförderung
- Sach- und Personalkosten, Qualifizierungskosten usw.
- zusätzlich: 20.000 € für Öffentlichkeitsarbeit
- zusätzlich: Sach- und Personalausgaben für Dienstleistungen zur Prozessunterstützung (max 5 Tage/Jahr)
- Laufzeit Klimaschutzmanagement: drei Jahre (Anschlussförderung für ein weiteres Jahr möglich)
- Förderquote: 65% (Anschlussförderung: 40%
b. Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme
Zur Umsetzung de Klimaschutzteilkonzepte in Gewerbegebieten besteht die Möglichkeit für Klimaschutzmanager/innen einen Zuschuss zur Umsetzung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme zu beantragen. Diese soll mindestens 70% CO2 einsparen z.B. Umbau eines Nahwärmesystems. Förderquote: 30% Zuwendung: max. €200.000.
FAQ
In welchem Zeitraum können Fördermittel beantragt werden?
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1.6. – 30.9.2017
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Welche Industrie- und Gewerbegebiete werden gefördert?
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Gefördert werden Maßnahmen in bestehende Flächen, die planungsrechtlich als Gewerbe- und Industriegebiete ausgewiesen sind oder vorwiegend gewerblich genutzt werden. Sie sollen im Regelfall 20 Hektar oder größer sein und mehr als 20 Betriebe mit mehr als insgesamt 100 Beschäftigten umfassen.
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Sind Neuplanungen förderfähig?
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Nein, die Klimaschutzinitiative fördert nur Klimaschutzmaßnahmen in bereits bestehenden Industrie- und Gewerbegebieten. In Einzelfällen können allerdings Neuplanungen mit anliegenden bestehenden Gebieten zu einem Entwicklungsgebiet verknüpft werden.
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Wer kann eine Förderung beantragen?
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Antragsberechtigt sind:
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Was wird gefördert?
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1. Einstiegs-Beratung
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Werden finanzschwache Kommunen stärker unterstützt?
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Nein, finanzschwache Kommunen erhalten keine höhere Förderquote mehr für die Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten für Industrie- und Gewerbegebiete und für das Klimaschutzmanagement in Industrie- und Gewerbegebieten.
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Gibt es die Möglichkeit, eine einsteigende Beratung gefördert zu bekommen?
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Ja, Kommunen die noch kein Klimaschutz-Teilkonzept erstellt haben, können sich bis zu 15 Beratertage fördern lassen.
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Wird Öffentlichkeitsarbeit gefördert?
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Ja, der Antragsteller eines Klimaschutz-Teilkonzeptes kann einen Zuschuss für begleitende Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Workshop-Materialien) in angemessenem Umfang erhalten.
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Gibt es ein Mindestvolumen für die Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten?
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Die Zuwendung muss mindestens 10.000 Euro betragen.
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Wie hoch sind die Zuschüsse für die Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten?
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Maximal 10.000 Euro für Industrie- und Gewerbegebiete mit mindestens 100 bis 500 Beschäftigten
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Besteht die Möglichkeit einer Kombination von mehreren Klimaschutz-Teilkonzepten?
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Ja, Kommunen können bis zu 5 Klimaschutz-Teilkonzepte gleichzeitig beantragen.
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Welche Schwerpunkte werden bei Klimaschutz-Teilkonzepten gefördert?
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Klimaanpassung und Klimaschutz Innovativ
Liegenschaften und Mobilität
Energie und Technik
Abfall und Wasser
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Nach der Erstellung von Konzepten - Wird die Umsetzung von Maßnahmen gefördert?
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Für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen aus den Klimaschutz-Teilkonzepten werden gefördert:
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Informationsportale
Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz
Nationale Klimaschutzinitiative
Links
IFEU Bericht zum Förderprogramm
Einstiegsberatung für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen